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[09.10.2007]
In München siegt die Gerechtigkeit


Vor einem Jahr leitete der 39-jährige Gang Chen eine polizeilich genehmigte Kundgebung vor dem chinesischen Konsulat in München, um Chinas Regierung aufzufordern, die Verfolgung der buddhistischen Meditationspraxis Falun Gong in China zu beenden. Die Demonstranten stellten eine OP-Zwangsorganentnahme auf einem Operationstisch nach und zeigten ein Banner mit der Aufschrift: China's "Endlösung" für Falun Gong: Die Praktizierenden töten und ihre Organe verkaufen, sowie Plakate mit Bildern von Folteropfern. Laut UN-Sonderbericht für Folter sind 66 % der Folteropfer in China Falun Gong-Übende. Darüber hinaus werden Falun Gong-Übende, so Chen, in Chinas geheimen Lagern systematisch auf brauchbare Organe untersucht, bei der Entnahme wird ihr Tod in Kauf genommen. Diese Plakate und Banner der genehmigten Veranstaltung wurden von der Polizei beschlagnahmt.

Die Staatsanwaltschaft erwirkte gegen Chen einen Strafbefehl mit der Begründung, er habe die konsularischen Achtungsrechte durch die Kundgebungsmittel verletzt und zwar selbst dann, wenn die Vorwürfe gegen die KP zutreffen.

Chen steht diesen Vorwürfen fassungslos gegenüber. Mit der Argumentation im Strafbefehl gebe der Staatsanwalt nur die Lügen weiter, die Chinas Konsulate ständig nutzen, um deutsche Behörden gegen Falun Gong aufzubringen, sagt er. Einziges Ziel sei es die schrecklichen Verbrechen vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.
Die CIPFG, eine unabhängige Menschenrechtskoalition, die sich für das Ende der Verfolgung von Falun Gong einsetzt, schrieb aufgrund der Situation in München einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und Außenminister Steinmeier. Den ersten Prozess gegen den Strafbefehl verlor Chen am 29. Januar 2007 vor dem
Amtsgericht. Er geht jetzt vor dem Landgericht München in Berufung.

So lautete die Pressemitteilung. Das Landgericht München hat am 5. Oktober 2007 in der Berufung das Verfahren gegen Gang Chen eingestellt und den Strafbefehl aufgehoben. Das Gericht übernimmt die kompletten Verfahrenskosten sowie die Kosten für den Rechtsanwalt des Angeklagten. Zugleich versicherte die Staatsanwaltschaft München, sich nicht mehr einzumischen, wenn die Falun Gong-Praktizierenden in Zukunft vor dem chinesischen Generalkonsulat friedlich protestieren.

Aufdeckung des Organraubs an lebenden Falun Gong-Praktizierenden durch die KP vor dem chinesischen Generalkonsulat in München am 20. Juli 2006
Protest gegen die Verfolgung von Falun Gong vor dem chinesischen Generalkonsulat in München am 20. Juli 2006
Interview des Radiosenders Bayerischer Rundfunk mit dem Rechtsanwalt von Gang Chen, Herrn Wächtler
Gang Chen und sein Rechtsanwalt Herr Wächtler im Landgericht

Die Anklage hat folgenden Hintergrund: Am 20. Juli 2006 bzw. am 7. Jahrestag der vom damaligen Vorsitzenden der Kommunistischen Partei, Jiang Zemin, initiierten Verfolgung von Falun Gong in China, demonstrierten süddeutsche Falun Gong-Praktizierende vor dem chinesischen Generalkonsulat in München gegen diese grausame Verfolgung seitens der KP. Zuvor hatte der Falun Gong-Praktizierende Gang Chen eine ordnungsgemäße Genehmigung für die Demonstration beantragt, die vom Ordnungsamt schriftlich genehmigt worden war. Damals waren die illegalen Organentnahmen an lebenden Falun Gong-Praktizierenden sowie der Organhandel durch die KP gerade bekannt geworden. Die Falun Gong-Praktizierenden hatten vor dem chinesischen Konsulat das Transparent „Chinas ‚Endlösung’ für Falun Gong: Die Praktizierenden töten und ihre Organe verkaufen“ aufgehängt. Außerdem zeigten sie Bilder, die Organraubszenen an Lebenden darstellten. Gleichzeitig hatten sie einen nachgestellten OP-Tisch aufgebaut, anhand dessen sie den Menschen verdeutlichten, wie brutal die Organentnahmen an lebenden Falun Gong-Praktizierenden durch die KPCh vonstatten gehen. Weitere Bilder demonstrierten wie Falun Gong-Praktizierende gefoltert werden, neben Fotos von verstorbenen Praktizierenden.

Natürlich trafen das Transparent und die Bilder über den Organraub den Nerv der KP Chinas. Kurz nachdem das Transparent zum Protest gegen den Organraub an Lebenden in China aufgehängt worden war, befahlen die Münchener Polizisten den Falun Gong-Praktizierenden, dieses wegzunehmen. Sie behaupteten, dass dieses Transparent die diplomatischen Achtungsrechte der Kommunistischen Partei verletzen würde. Die anderen Transparente gegen die Verfolgung von Falun Gong durften hängen bleiben.

Die anwesenden Falun Gong-Praktizierenden brachten zum Ausdruck, dass der Organraub an lebenden Falun Gong-Praktizierenden durch die KP eine Tatsache und eine Schande für die ganze Menschheit sei. Der Protest vor dem chinesischen Konsulat sei nicht gegen die Konsulatsbeamten des chinesischen Konsulats gerichtet, sondern diene zur Aufdeckung der Gräueltaten der Organentnahmen an lebenden Falun Gong-Praktizierenden durch die KPCh. Deshalb weigerten sich die Falun Gong-Praktizierenden, das Transparent wegzunehmen. Darum wurde der Verantwortliche dieser Demonstration, Herr Gang Chen, von der Staatsanwaltschaft München wegen „Verstoßes gegen die diplomatischen Achtungsrechte“ vor Gericht gestellt.

Nicht wenige sind der Meinung, dass Bayern das reichste Bundesland Deutschlands ist, das eines der höchsten Handelsquoten mit China aufweist und sich an führender Stelle befindet. Aus Profitgier und Angst, es könnte ihrem wirtschaftlichen Gewinn schaden, schweigen viele Menschen in Bayern zu den Verbrechen der KP Chinas.

Der Bayerische Rundfunk, führte im Gerichtshof ein Interview mit Gang Chen und dessen Rechtsanwalt Herrn Wächtler durch. Herr Wächtler erwiderte: „Es ist ganz und gar nicht zu dulden, dass die Falun Gong-Praktizierenden von der KP wie Tiere abgeschlachtet und getötet werden, nur weil sie einen anderen Glauben haben [als den Kommunismus]!“



       

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