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[28.11.2008]
Amnesty International: Urgent Action für die Falun-Gong-Anhängerin Xu Na

Urgent Action: Gewaltlose politische Gefangene


Die Falun-Gong-Anhängerin Xu Na ist in Gefahr, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt zu werden. Sie wurde am 25. November 2008 wegen "Verbrechen" im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft in einer verbotenen spirituellen Bewegung, deren Mitglieder die chinesische Regierung verfolgt, zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene, die sich nur aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in Haft befindet.

Xu Na wurde schuldig befunden "eine ketzerische Organisation zu nutzen, um die geltenden Gesetze zu untergraben". Als im Gerichtsverfahren das Urteil verkündet wurde, äußerte sie den Wunsch, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Sollte sie das Berufungsverfahren verlieren, droht ihr zum zweiten Mal eine Gefängnisstrafe. Xu Na saß bereits von 2001 bis 2006 im Gefängnis, weil sie ihre Wohnung für Falun-Gong-AnhängerInnen zur Verfügung gestellt hatte, die nach Peking reisten, um Rechtsmittel gegen die Verfolgung der Bewegung durch die chinesischen Behörden einzulegen.

Die Sorge um ihre Sicherheit wird auch dadurch erhöht, dass sie FreundInnen und ihrer Familie berichtete, man habe sie während ihres ersten Gefängnisaufenthalts gefoltert, unter anderem durch Schläge, Schlafentzug, Zwangsernährung und stundenlanges Fesseln in unangenehmen Positionen.

Xu Na und ihr Ehemann und Musiker, Yu Zhou, wurden am 25. Januar 2008 inhaftiert, nachdem die Pekinger Polizei sie routinemäßig durchsucht hatte und dabei Falun-Gong-Materialien bei ihnen fand. Elf Tage nachdem Yu Zhou festgenommen worden war, starb er im Polizeigewahrsam. Dies lässt befürchten, dass die Polizei brutal gegen festgenommene Menschen vorgeht. Xu Nas Eltern haben seit ihrer Inhaftierung im Januar keine Besuchserlaubnis erhalten.

Xu Nas Fall wurde am 30. Juni 2008 zum ersten Mal an das Volksgericht im Bezirk Chongwen übergeben. Das Gericht verkündete das Urteil jedoch erst am 25. November 2008 - fast drei Monate nach der im chinesischen Strafgesetzbuch maximal zugelassenen Zeitspanne. Man befand Xu Na schuldig, 53 Falun-Gong-Flugblätter und elf DVDs mit Falun-Gong-Inhalten mit der Absicht bei sich getragen zu haben, sie zu verteilen. Xu Na legte nach der Verkündung umgehend Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die spirituelle Bewegung Falun Gong wuchs in den 1990er Jahren in der VR China stark an. Nach einer friedlichen Sitzblockade vor dem Partei- und Regierungssitz am Zhongnanhai im Juli 1999 verbot die chinesische Regierung die Gruppe und begann eine langfristige Einschüchterungs- und Verfolgungskampagne gegen Falun Gong, die von einer Organisation namens "610 Office" geleitet wird. Vor den Olympischen Spielen wurde das harte Vorgehen gegen Falun Gong noch verschärft. AnhängerInnen der Bewegung meldeten in dieser Phase mehr als 8000 Festnahmen im ganzen Land und berichten, dass 2007 über 100 Personen in Haft oder kurz nach ihrer Freilassung aufgrund von Folter, Hunger oder mangelnder medizinischer Versorgung starben. Falun-Gong-AnhängerInnen werden häufig zu "Umerziehung durch Arbeit" verurteilt, eine Form von Administrativhaft, in der Menschen ohne Gerichtsverfahren bis zu vier Jahre ihrer Freiheit beraubt werden können. Schätzungen zufolge befinden sich 300.000 bis 500.000 Personen in diesen Umerziehungslagern.

Am 21. November 2008 brachte der UN-Ausschuss gegen Folter seine große Sorge über die anhaltenden Meldungen zum Ausdruck, dass in chinesischen Hafteinrichtungen Folter und Misshandlung weit verbreitet sind, und viele Menschen in Haft sterben sowie über den Mangel an unparteiischen Untersuchungen dieser Vergehen. Dem Ausschuss zufolge leistet die Tatsache, dass Geständnisse fortgesetzt als Grundlage für Urteile dienen, der Anwendung von Folter und Misshandlung von Verdächtigen Vorschub.

EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • an die Behörden appellieren, Xu Nas Sicherheit umgehend zu gewährleisten und eine verlässliche Zusage zu geben, dass sie weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird;
  • Ihre Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass sich Xu Na nur aufgrund ihrer religiösen Überzeugung in Haft befindet;
  • an die Behörden appellieren, Xu Na unverzüglich und bedingungslos freizulassen;
  • die Behörden auffordern, eine umfassende und unparteiische Untersuchung zu Yu Zhous Tod in Polizeigewahrsam durchzuführen.

APPELLE AN

VORSITZENDER DES OBERSTEN VOLKSGERICHTSHOFS
WANG Shengjun Weiyuanzhang
Zuigao Renmin Fayuan
27 Dongjiaomin Xiang, Beijingshi 100006
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear President)
Fax: (00 86) 10 652 923 45

JUSTIZMINISTER
Wu Aiying Buzhang
Sifabu, 10 Chaoyangmen Nandajie
Chaoyangqu, Beijingshi 100020
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 86) 10 652 923 45
E-Mail: pfmaster@legalinfo.gov.cn

LEITER DER HAFTEINRICHTUNG CHONGWEN
Chief, Detention Center
Beijing Chongwen Detention Center
Tuanhe Road, Da Xing District, Beijing
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Chief)
Tel: (00 86) 10 61297799-62604

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn Canrong Ma
Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin
Fax: 030-2758 8221
E-Mail: chinesischeBotschaft@debitel.net
chinaemb_de@mfa.gov.cn
de@mofcom.gov.cn

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Januar 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.


Quelle: Amnesty International Urgent Action: http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-327-2008/gewaltlose-politische-gefangene

Die Angaben, Aussagen und Empfehlungen der Urgent Action sind Angaben, Aussagen und Empfehlungen von Amnesty International - nicht von Faluninfo.




       

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