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[12.07.2012]
Amnesty International: Freigelassen: Herr ZHOU XIANGYANG (周向阳)

UA-357/2011-2 Index: ASA 17/018/2012 12. Juli 2012


Der Falun-Gong-Anhänger Zhou Xiangyang wurde am 1. April aus dem Gefängnis entlassen. Im Vorfeld der Freilassung war auf internationaler wie nationaler Ebene Druck auf die chinesischen Behörden ausgeübt worden.

Zhou Xiangyang, Falun Gong-Praktizierender: © privat
Zhou Xiangyang war seit dem 5. März 2011 im Gangbei-Gefängnis in Tajin im Osten von Peking inhaftiert gewesen. Die Kampagne für seine Freilassung beinhaltete unter anderem eine Petition, die von mehr als 2300 BewohnerInnen seines Heimatdorfes und dessen Umgebung verfasst und unterzeichnet wurde. Seine Eltern protestierten zudem vor den Gefängnistoren. Im Anschluss an seine Freilassung am 1. April kehrte Zhou Xiangyang nach Hause zurück.

Vor seiner Festnahme im März 2011 hatte Zhou Xiangyang bereits achteinhalb Jahre in Haft verbracht, darunter ab 1999 zweieinhalb Jahre in einer Einrichtung für "Umerziehung durch Arbeit" und von 2003 bis 2009 sechs Jahre im Gangbei-Gefängnis. In beiden Fällen wurde er inhaftiert, weil er sich gegen die Verfolgung von Falun-Gong-AnhängerInnen durch die Behörden ausgesprochen hatte. Im Gefängnis wurde Zhou Xiangyang mehrfach gefoltert. Er wurde mit Elektrostäben verprügelt, am Boden festgebunden und regelmäßig von seinen Mitgefangenen geschlagen. Zudem wurde er in Einzelhaft gehalten.

Falun Gong ist eine spirituelle Bewegung, die in China in den 1990er Jahren viele AnhängerInnen fand. Nachdem Falun-Gong-Praktizierende im Juli 1999 einen friedlichen Sitzstreik auf dem Tiananmen-Platz abgehalten hatten, verbot die chinesische Regierung die Gruppierung und begann eine Einschüchterungs- und Verfolgungskampagne, die von einer Spezialeinheit namens Büro 610 geleitet wurde. Mehrere zehntausend Falun-Gong-AnhängerInnen sind seit dem Verbot der spirituellen Bewegung wegen "Bedrohung der sozialen und politischen Stabilität" willkürlich inhaftiert worden. Angehörige der Bewegung wurden in psychiatrische Kliniken eingewiesen, zu langen Haftstrafen verurteilt sowie in Einrichtungen für "Umerziehung durch Arbeit" eingesperrt. "Umerziehung durch Arbeit" ist eine Art der Verwaltungshaft, die ohne Anklage, Gerichtsverfahren oder richterliche Überprüfung verhängt wird. Durch "Umerziehung durch Arbeit" sollen Falun-Gong-AnhängerInnen während langjähriger Aufenthalte in spezialisierten Hafteinrichtungen "umgewandelt" werden, indem sie ihren spirituellen Glauben abschwören. Dies wird oftmals durch Folter und andere Misshandlungen erzwungen.

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Derzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich.


http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-357-2011-2/freigelassen?destination=node/5309?support_type=&node_type=ai_urgent_action&country=9&topic=305&from_month=0&from_year=&to_month=0&to_year=&submit_x=69&submit_y=6&result_limit=10&form_id=ai_core_search_form



       

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