[30.05.2006] Übergangsregelung der KPC aus dem Jahr 1984 über die Nutzung von Körpern oder Organen von zu Tode verurteilten Gefangenen
Im Jahre 1984 erstellte die Kommunistische Partei Chinas (KPC) eine
Übergangsregelung für die Nutzung der Organe oder Körper von zu Tode
verurteilten Gefangenen. Hier werden nun einige Ausschnitte aus dieser
Übergangsregelung aufgeführt:
[Titel] Das oberste Volksgericht, die oberste Volksstaatsanwaltschaft,
das Ministerium für Öffentliche Sicherheit, das Justizministerium, das
Gesundheitsministerium, das Ministerium für Bürgerangelegenheiten -
Vorläufige Anordnung für die Nutzung der Organe oder Körper von zu Tode
verurteilten Gefangenen.
[Antrag von] Dem obersten Volksgericht, der obersten
Volksstaatsanwaltschaft, dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit,
dem Justizministerium, dem Gesundheitsministerium, dem Ministerium für
Bürgerangelegenheiten
[Antragsdatum] 9. Oktober 1984
[Belegnummer] (84) Recht/Forschung Nr. 447
[Belegseriennummer] 1984, Nummer 12
„Artikel 4: Während der Nutzung der Organe oder Körper von zu Tode
verurteilten Gefangenen, müssen wir sehr vorsichtig sein. Wegen der
Auswirkung auf die Gesellschaft muss dies geheim gehalten werden und
innerhalb der Arbeitseinheit, die die Körper oder Organe nutzen,
ausgeführt werden. Falls es notwenig ist, ist es der
Gesundheitseinrichtung mit der Erlaubnis des Volksgerichts, das die
Todesstrafe vollzieht, erlaubt, mit dem Operationsfahrzeug zur
Hinrichtungsstelle zu fahren, um die Organe zu entnehmen. Jedoch ist es
ihnen nicht erlaubt, Fahrzeuge zu benutzen, die ein Kennzeichen der
Gesundheitseinrichtung haben. Auch ist es ihnen nicht erlaubt,
medizinische Uniformen zu tragen. Nachdem die Organentnahme
abgeschlossen ist, sollen Sicherheitswachen bei der Hinrichtungsstelle
bleiben.“
|