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[30.05.2006]
Übergangsregelung der KPC aus dem Jahr 1984 über die Nutzung von Körpern oder Organen von zu Tode verurteilten Gefangenen


Im Jahre 1984 erstellte die Kommunistische Partei Chinas (KPC) eine Übergangsregelung für die Nutzung der Organe oder Körper von zu Tode verurteilten Gefangenen. Hier werden nun einige Ausschnitte aus dieser Übergangsregelung aufgeführt:

[Titel] Das oberste Volksgericht, die oberste Volksstaatsanwaltschaft, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit, das Justizministerium, das Gesundheitsministerium, das Ministerium für Bürgerangelegenheiten - Vorläufige Anordnung für die Nutzung der Organe oder Körper von zu Tode verurteilten Gefangenen.

[Antrag von] Dem obersten Volksgericht, der obersten Volksstaatsanwaltschaft, dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit, dem Justizministerium, dem Gesundheitsministerium, dem Ministerium für Bürgerangelegenheiten

[Antragsdatum] 9. Oktober 1984

[Belegnummer] (84) Recht/Forschung Nr. 447

[Belegseriennummer] 1984, Nummer 12

„Artikel 4: Während der Nutzung der Organe oder Körper von zu Tode verurteilten Gefangenen, müssen wir sehr vorsichtig sein. Wegen der Auswirkung auf die Gesellschaft muss dies geheim gehalten werden und innerhalb der Arbeitseinheit, die die Körper oder Organe nutzen, ausgeführt werden. Falls es notwenig ist, ist es der Gesundheitseinrichtung mit der Erlaubnis des Volksgerichts, das die Todesstrafe vollzieht, erlaubt, mit dem Operationsfahrzeug zur Hinrichtungsstelle zu fahren, um die Organe zu entnehmen. Jedoch ist es ihnen nicht erlaubt, Fahrzeuge zu benutzen, die ein Kennzeichen der Gesundheitseinrichtung haben. Auch ist es ihnen nicht erlaubt, medizinische Uniformen zu tragen. Nachdem die Organentnahme abgeschlossen ist, sollen Sicherheitswachen bei der Hinrichtungsstelle bleiben.“



       

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