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Es sei aber anzunehmen, dass die Falun Gong-Praktizierenden zum Zeitpunkt der Organentnahme noch leben, so Matas. Denn die gesetzlichen Grundlagen in China wurden geändert: Statt durch Erschießen werden die Gefangenen mittels Injektion hingerichtet. „Es ist durchaus möglich, dass Anästhetika gespritzt werden, um das Opfer zu betäuben. Es ist nicht festgelegt, dass die Leute durch Gift und in einem bestimmten Zeitraum sterben müssen", verweist Matas auf die Folgen dieser Änderung. So könnten den Opfern nach dem Betäuben die Organe entnommen werden und diese würden an den Folgen des Organraubes sterben - eine andere, grausamere Art des Erfüllens der Exekution durch Injektion. Im Gegensatz zu exekutierten Straftätern können Falun Gong-Praktizierenden jedoch weder Straftaten noch Verbrechen nachgewiesen werden. Im Gegenteil, durch das Orientieren an den ethischen Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht, zügeln Falun Gong Übende sich in Gedanken, Worten und Taten. Eine offizielle Begründung für die Verfolgung von Falun Gong gibt es bis heute nicht. Wie bei den Verfolgungswellen in der Vergangenheit gehen Experten davon aus, dass durch das Verfolgen einer Minderheit die Masse ruhig gehalten werden soll. Getreu dem chinesischen Sprichwort „Das Huhn töten, um den Affen zu erschrecken". Verrückt für den Rest der Welt, klar für das menschenverachtende, chinesische, kommunistische Regime: Für eine Verhaftung und Ermordung reicht es in der Volksrepublik, die Übungen von Falun Gong zu machen und nach den Grundsätzen zu leben. Seit der Veröffentlichung des ersten Berichts habe sich in China einiges hinsichtlich Organraub geändert, so Matas. Transplantationen werden nur mehr in einer bestimmten Anzahl registrierter chinesischer Krankenhäuser durchgeführt. Seitens des Regimes wurde ein eigenes System zum Organspenden eingerichtet. Man reagiert, aber man schweigt. „Es ist nicht bewiesen, dass diese Änderungen auf die Veröffentlichung unseres Berichts zurückzuführen sind, es ist lediglich so, dass diese Änderungen nach Herausgabe unseres Berichts stattfanden" so Matas. Wobei es sich um Scheinverbesserungen vonseiten des chinesischen Regimes handle, denn die Anzahl an Organtransplantationen sei gleich geblieben. Der einzige wirkliche Unterschied: Wurde früher aktiv um kaufkräftige ausländische Organsuchende geworben und ein lukrativer Organhandel betrieben, sind die jetzigen Organsuchenden vornehmlich zahlungskräftige Chinesen der Volksrepublik. Im Jahr 2006 veröffentlichten der Menschenrechtsanwalt David Matas und der ehemalige kanadische Staatssekretär David Kilgour den Bericht „Blutige Ernte", der 2007 überarbeitet wurde. In einer Beweiskette unter „Einbeziehung allgemeiner Überlegungen", über „Genauere Betrachtungen zum Organraub" bis zu „Betrachtungen speziell zu Falun Gong" kommen die Kanadier zu dem Schluss, „dass es Organentnahmen in großem Umfang an Falun Gong Praktizierenden ohne deren Einwilligung gab und heute noch gibt". Außer Attacken wegen zwei Formfehlern in dem ursprünglichen Bericht gab es dazu keine Stellungnahme von offizieller chinesischer Seite - in drei Jahren und bis heute nicht. Den ausführlichen Untersuchungsbericht über den Organraub an Falun Gong-Praktizierenden finden Sie hier: „Blutige Ernte“ Weitere Texte und Videos über die Vorwürfe bezüglich Organraub und den Vernichtungslagern: -Die UN berichten Fakten über Vernichtungslager an Falun Gong -Video über den Organraub -ABC Interview zu diesem Thema -Sky News: Undercover-Report bezüglich den Organentnahmen an lebenden Häftlingen -Ausführlicher Bericht über die Vorwürfe -Zeugenaussage -Reaktion der Chinesischen Botschaft der Schweiz (Propaganda-Text) -Webseite des „International Transplantation Network Assistance Center"
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