[19.10.2011]
Glückliches Ende nach dramatischen Wochen - Yun Zou wird nicht nach China abgeschoben

Pressemitteilung 19.10.2011


Passau (FDI) Nachdem Zou Mitte September 2011 den Bescheid über ihre Abschiebung in die VR China erhalten hatte, begann eine zermürbende Zeit für die 26-jährige Falun Gong-Praktizierende. Sie sah sich einem lebensbedrohlichen Schicksal in China ausgeliefert.

Yun Zou
Deutschlandweit haben sich viele Menschen energisch mit Unterschriftensammlungen und bei öffentlichen Veranstaltungen für ihr Verbleiben eingesetzt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mit Bescheid vom 13.10.2011 ein Abschiebungsverbot für Zou festgestellt.

Zou möchte sich bei den vielen Menschen, die ihr angesichts der Abschiebung nach China, in den für sie dramatischen Wochen beigestanden und sich für ihr Verbleiben eingesetzt haben, sehr herzlich bedanken.

Hintergrund:

Yun Zou floh im April 2009 vor der Verfolgung von Falun Gong aus der Volksrepublik China nach Deutschland und stellte hier Antrag auf Asyl. Ihr Antrag wurde am 3.9.2010 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Am 15. September 2011 erhielt Yun Zou ein Schreiben, demzufolge sie bis zum 14.10.2011 die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen habe und in die VR China zurückkehren solle.

Eine Rückkehr nach China hätte Yun Zou in Lebensgefahr gebracht. Amnesty International dokumentierte in ihrem Bericht von 2010, dass die chinesischen Behörden ihre Kampagne gegen Falun Gong „intensiviert“ hätten und dass in den letzten Monaten sich Fälle bestätigt hätten, wonach Falun Gong-Praktizierende getötet wurden, nur wenige Tage nach der Inhaftierung durch die Polizei. Im AI Jahresbericht 2011 heißt es ferner, dass Falun Gong-Übende in China, die ihren Glauben nicht aufgeben wollen „in der Regel so lange gefoltert werden, bis sie kooperieren; viele sterben in der Haft oder kurz nach der Entlassung". Nach Aussage von UN Sonderberichterstatter Manfred Nowak soll der Anteil der Folterfälle betreffend Falun Gong, gemessen an der Gesamtzahl von Folterungen in ganz China, bei 66% liegen. Das Falun Dafa- Informationszentrum hat 3450 Todesfälle durch Folter dokumentiert.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Waltraud Ng Tel.: 06201-15672, Mobil: 0173-3135532
Internet: www.faluninfo.de; E-Mail: pm@falun-info.de

Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine traditionelle buddhistische Kultivierungsschule, die ursprünglich aus China stammt und in mehr als 114 Ländern und Regionen der Welt praktiziert wird. Neben den körperlichen Übungen wird besonderer Wert auf ein Leben nach den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht gelegt, die seit Tausenden von Jahren in der chinesischen Kultur verwurzelt sind.

Seit dem 20. Juli 1999 unterliegt Falun Dafa in China einer irrationalen Verfolgung, die durch den ehemaligen Staatschef Jiang Zemin initiiert wurde. Schätzungen zufolge wurden seit dem Juli 1999 über 1 Million Falun Gong-Praktizierende festgenommen, über 500.000 Praktizierende, möglicherweise aber wesentlich mehr, zu häufig jahrelangem Arbeitslager gezwungen, in der Regel ohne ordentliches Gerichtsverfahren. Die Verfolgung in China umfasst alle Lebensbereiche: sie führt zum Verlust von Arbeitsplatz und Wohnung, schließt Schüler und Studenten von der Ausbildung aus, zwingt Frauen zur Abtreibung und Ehepaare zur Scheidung. Dem Falun Dafa-Informationszentrum liegen bis heute Informationen von über 3693 Todesfällen vor, zu denen es durch Folter in Polizeistationen und Arbeitslagern kam. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Dass systematischer Organraub von staatlichen Behörden angeleitet wird, ist kaum zu glauben und dennoch sind schätzungsweise 65.000 gesunde Falun Gong-Praktizierende Opfer von Organraub am lebendigen Leibe in China geworden.



       

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