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Volkstageszeitung: "Gesamter Text des Neuen Chinesischen Gesetzesbeschluss Zum Verbot Von Sekten" [Propaganda]


Kurz nach Beginn der Verfolgung veröffentlichten eine Vielzahl von Partei-Zeitungen im Inn- und Ausland die folgenden Neu-Einträge im chinesischen Strafgesetzbuch, sowie die daraus hergeleiteten offiziellen Auslegungen. Diese Auslegungen wurden als nachträgliche Begründung für das Verbot und die Verfolgung von Falun Gong genommen.

Auf dem ersten Blick mögen diese Gesetze sinnvoll klingen und dazu dienen Scheinheiligen, die sich durch ihre Weltanschauungen und selbst ausgedachten Theorien zu bereichern suchen, das Handwerk zu legen. Aber wenn Sie sich manche Stellen genau ansehen, wird Ihnen auffallen das sie extrem vage formuliert sind, keinen Sinn zu machen scheinen, oder Wiedersprüche und sogar sprachliche Fehler beinhalten. Dies liegt nicht an der Übersetzung, sondern ist beabsichtigt. Sie können es gerne mit der offiziell von der Partei übersetzten englischen Version vergleichen. Auch wurden die Auslegungen auf der Webseite der Chinesischen Botschaft angekündigt. Z.B. wird eine 3 – 7jährige Gefängnisstrafe für das Verbreiten von Aberglauben" festgelegt und in „ernsten Fällen" kann sie sogar unbegrenzt sein. Die gleiche Strafe gilt auch für dasAbhalten von illegalen Versammlungen", demStören öffentlicher Plätze" und demDemonstrieren", wenn diese Dinge mit demVerbreiten von Aberglauben" zusammenhängen.    

Aber was genau ist mit demVerbreiten von Aberglauben" gemeint? Kann das Praktizieren der Falun Gong Übungen in öffentlichen Parks alsabergläubisches Stören öffentlicher Plätze" aufgefasst werden? Wenn die Polizei es so auslegen will, ja. Denn genau dies ist geschehen. Im folgenden die deutsche Übersetzung des gesamten in der Volkstageszeitung (Renminribao) erschienenen Artikels:


"Gesamter Text des Neuen Chinesischen Gesetzesbeschluss Zum Verbot Von Sekten

30. Oktober 1999

Zum Zwecke der Erhaltung der gesellschaftlichen Stabilität, dem Schutze der Volksinteressen, und zum Schutz des Reform- und Öffnungsprozesses, sowie der Bildung eines modernen sozialistischen Landes, ist es nötig häretische Sektenorganisationen zu verbieten, und Sekten-Aktivitäten zu bestrafen.
Basierend auf der Verfassung und anderen relevanten Gesetzen werden nun deshalb die folgenden Entscheidungen getroffen:

1. Häretische Sektenorganistationen sollen entschlossen nach dem Gesetz verboten werden, und sämtliche ihrer krimineller Taten werden strenge Behandlung erfahren.
 Häretische Sekten, die ihren Tätigkeiten unter dem Deckmantel von Religion, Qigong oder anderen unzulässigen Formen die die gesellschaftliche Ordnung stören und Leben und Besitz des Volkes in Gefahr bringen nachgehen, müssen gesetzlich verboten werden und standhaft bestraft werden.
 Volksgerichte, Volksstaatsanwaltschaften, Volkssicherheitsbüros, Nationale Sicherheitsbüros, sowie Behörden der Rechtsverwaltung werden während der Durchführung dieser Aufgaben, ihre Pflichten erfüllen. 
 Strengste gesetzliche Behandlung werden jene erfahren die Mitglieder von Sektenorganisationen manipulieren, um gegen Landesgesetze oder behördliche Regelungen zu verstoßen, Massenversammlungen organisieren um die gesellschaftliche Ordnung zu stören und andere zum Narren halten, Tote verursachen, Frauen vergewaltigen, Leute ihres Geldes und Besitzes betrügen oder andere häretische Verbrechen begehen, die Aberglauben beinhalten.  

2. Das Prinzip der Kombination von Erziehung und Bestrafung sollte angewandt werden, um die Mehrheit der hinters Licht geführten Öffentlichkeit zu einigen und strenge Bestrafung bezüglich der Handvoll Verbrecher auszuteilen.
 Während der Kampagne zur gesetzlichen Behandlung von Sekten-Gruppierungen, sollen Menschen die Sektenorganisationen beitraten, sich aber nicht über die Lügen die von der Gruppe verbreitet werden bewußt waren, anders behandelt werden als Kriminelle Elemente die Sekten organisieren und für illegale Aktivitäten ausnutzen, oder absichtlich die soziale Ordnung zerstören.
 Die Mehrheit der hinters Licht geführten Mitglieder benötigt keine richterliche Verhandlung. Während Organisatoren, Führer, und Schlüsselmitglieder die Verbrechen begangen haben, für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Die, welche Ihre Taten gestehen und sich freiwillig stellen, oder bei der Ermittlung behilflich sind, sollen -je nach Gesetz- geringere Strafen bekommen, oder Freispruch erhalten.

3. Unter dem gesamten Volk sollte eine intensive Lang-Zeit Aufklärung über Verfassung und Gesetz stattfinden. Wissenschaft und Technik (im Gegensatz zu Aberglauben) sollte popularisiert und die Analphabeten-Rate verringert werden.
 Das gesetzliche Verbot von Sekten-Organisationen und Sekten-Aktivitäten geht Hand in Hand mit dem Schutz von normalen, genehmigten religiösen Aktivitäten und dem Recht des Volkes auf religiösen Glauben.
 Das Volk soll über die inhumanen und anti-gesellschaftlichen Aktivitäten von häretischen Sekten aufgeklärt werden, um sie so widerstandsfähiger gegen die Einflüsse von Sektenorganisationen zu machen und ihre Kenntnis des Gesetzes zu verstärken und dafür zu sorgen, dass sie danach handeln.

4. Alle Ecken der Gesellschaft sollen im Kampf gegen Sektenaktivitäten mobilisiert werden, und ein umfassendes organisierendes System sollte geschaffen werden.
 Die Volksregierung und judikativen Organe auf allen Ebenen sind für den Schutz gegen die Gründung und Verbreitung von Sektenorganisationen und dem Kampf gegen Sektenaktivitäten verantwortlich.

Dies ist eine lang-zeit Aufgabe zur Sicherung der gesellschaftlichen Stabilität.





Offizielle Richtlinien zur Vollstreckung: "Rechtliche Erklärungen bezüglich der Verbrechen von Sekten"

“China Daily" 1. November 1999

Chinas höchste gerichtlichen und polizeilichen Organe, das oberste Volksgericht, und die oberste Volks-Staatsanwaltschaft erklärten ebenfalls, dass die neuen Auslegungen ab Samstag in Kraft treten werden.

Die rechtlichen Auslegungen, die von beiden Behörden zusammen herausgegeben wurden, erklären dass „Sekten-Gruppierungen" sich auf die illegalen Gruppen beziehen, die Religion oder Qigong als Deckmantel  benutzen, und ihre leitenden Mitglieder vergöttern, ihre Mitglieder rekrutieren und kontrollieren und das Volk durch das formen und Verbreiten von Aberglauben hinters Licht führen, sowie die Gesellschaft in Gefahr bringen.

§ 1 des Artikels 300 im Strafgesetzbuch legt fest, dass „Wer abergläubische Sekten oder Geheimgesellschaften organisiert oder Aberglauben benutzt um Gesetze oder behördliche Regeln zu brechen, wird mit 3 bis 7 Jahren Gefängnis verurteilt. Bei besonders schweren Fällen 7 Jahre oder mehr."

Unter Artikel 2 und 3 von Artikel 300 werden diejenigen die abergläubische Sekten, Geheimgesellschaften oder Aberglauben benutzen, um Frauen sexuell auszunutzen oder Geld oder Besitz erschleichen nach den Artikeln bezüglich Vergewaltigung und Betrug bestraft.

Wer Sekten organisiert oder benutzt um eines der folgenden Verbrechen zu begehen, wird nach Artikel 300, Absatz 1 bestraft:

I.  Eine Versammlung organisieren, um ein Regierungsgebäude zu besetzen oder zu belagern und so die dortige Arbeit, Produktion, Unterricht oder Forschung stört.

II. Eine illegale Versammlung abhält, demonstriert um anzustiften oder hinters Licht zu führen, Mitglieder oder andere organisiert um zu belagern, Angreift, Besitz ergreift, öffentliche Plätze oder religiöse Plätze stört oder die gesellschaftliche Ordnung stört.

III. Einer Behörde angehört, die sich weigert ihr unterstehende Gruppen zu verbieten, verbotene Gruppen weiter aufrechterhält, andere Sekten gründet, oder ihre Aktivitäten fortsetzt.

IV. Mitglieder oder andere dazu aufruft, verleitet oder anstachelt ihre gesetzlichen Verpflichtungen nicht zu erfüllen.

V. Wer gedruckte Medien, die bösartige Irrlehren oder Sekten-Symbole beinhalten, herausgibt, druckt, kopiert, oder verbreitet.

VI. Andere Aktivitäten die gegen Landesgesetze oder behördliche Aktivitäten verstoßen.



Nach den neuen Auslegungen wird ein Fall als „besonders schwer" bezeichnet, wenn die im vorherigen Artikel aufgeführten Aktivitäten eine der folgenden Handlungen beinhalten:

I. Das Einrichten von Organisationen oder das Rekrutieren von Mitgliedern in verschiedenen Provinzen, unabhängigen Gebieten, und von der Zentralregierung direkt regierten Großstädten.
 
II. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen zum Zwecke der Durchführung von sekten-verwandten Aktivitäten.

III. Das herausgeben, drucken, kopieren, oder Verteilen einer großen Anzahl von Publikationen die fehlgeleitetes Gedankengut oder Sekten-Symbole beinhalten. Oder das teure Verkaufen solcher Publikationen.

IV. Anstacheln, verleiten, oder Anstiften von Mitgliedern oder anderen zum Brechen von Landesgesetzen oder behördlichen Regelungen mit schwerwiegenden Folgen.


Das organisieren oder benutzen von abergläubischen Sekten, Geheimgesellschaften oder Aberglauben, um Menschen hinters Licht zu führen, was vielleicht zu ihrem Tod führen könnte, von dem in Absatz 2 und 3 von Artikel 300 die Rede ist, bezieht sich auf das Gründen oder benutzen von Sekten um zu manipulieren, Aberglauben oder Irrlehren zu verbreiten, Mitglieder oder andere hinters Licht zu führen so dass sie fasten, sich Wunden zufügen, oder sich weigern, normale medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen, was zu ihrer Erkrankung oder Tod führt.

Laut den Interpretationen werden diese Verbrechen als „besonders schwerwiegend" angesehen wenn sie eines der folgenden Dinge beinhalten:

I. Den Tod von 3 oder mehr Menschen

II. Den Tod von weniger als 3 Menschen, aber viele Verletzte

III. Diejenigen die bereits eine rechtliche oder behördliche Strafe für ihre Beteiligung an Sektenaktivitäten bekommen haben, und aber weiterhin Sekten Gründen oder benutzen um Menschen hinters Licht zu führen und Tote als Ergebnis haben.

VI. Spezielle andere ernsthafte Folgen verursachen


Nach den Erklärungen sollten diejenigen, die Sekten gründen um zu manipulieren, Aberglauben und Irrlehren verbreiten oder Mitglieder oder andere dazu anstiften Selbstmord zu begehen oder sich Verletzungen zufügen, nach den Gesetzen als Mörder oder Gewalttäter verurteilt werden.

Diejenigen die Sekten organisieren und Frauen oder kleine Mädchen sexuell ausnutzen in dem sie sie verleiten, zwingen, hinters Licht führen, oder andere Mittel, sollten gemäß den Paragraphen über Vergewaltigung und Kindesmißbrauch verurteilt werden.

Diejenigen die Sekten gründen oder benutzen um Geld oder Besitz zu erschwindeln, sollten als Betrüger verurteilt werden.

Die Verbrechen der Gründung oder Benutzung von Sekten zur Organisierung, Verschwörung, oder Anstachelung von Aktivitäten zur Spaltung von China, Gefährdung der Wiedervereinigung von China (bezieht sich auf die „Wiedervereinigung" mit Taiwan und Tibet,) oder der Versuch des Umsturzes des sozialistischen System des Landes, sollten nach den entsprechenden Gesetzen bezüglich dem Verrat von Staatsgeheimnissen behandelt werden wie es im Strafgesetzbuch steht.

Jegliches Geld und jeglicher Besitz der von Sekten oder Verbrechern die Sekten benutzen, um gegen Landesgesetze zu verstoßen, sowie Werkzeuge und Werbeblätter sind zu beschlagnahmen.

Diejenigen, die planen, oder Sekten für kriminelle Aktivitäten benutzen und diejenigen die Mitglieder sind und sich trotz wiederholter Ermahnung weigern sich zu ändern, sollten strafrechtlich verfolgt und nach dem entsprechenden Gesetz bestraft werden.

Aber diejenigen die sich den Polizeibehörden ergeben, oder wohltätige Dienste verrichten, werden ein nachsichtigeres Strafmaß oder den gesetzmäßigen Freispruch bekommen.

Diejenigen die hinters Licht geführt oder überredet wurden Sekten beizutreten, und aber bereits austraten, werden nicht als Straftäter behandelt werden.
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                                              Propaganda Plakate die zur Vernichtung von Falun Gong aufrufen





       

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