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Fall 2 - Daniel Ulrich
Betroffener: Name: Daniel Ulrich Vorname: Daniel Geschlecht: männlich Nationalität: Schweiz
Sachverhalt: Datum: 12. April 2002 Anlässlich des Besuches von Jiang Zemin bin ich nach Goslar gereist. Dort wurden ich und eine junge Chinesin, die sich in meiner Begleitung befand, ohne ersichtlichen Grund auf der Straße von der Polizei kontrolliert. In einer Tasche hatte sie meinen gelben Pullover mit der Aufschrift Falun Gong. Die Polizei beschlagnahmte ihn und einige Flyer über die Verfolgung von Falun Gong in China. Wir bekamen zudem einen Platzverweis und durften nicht mehr näher als 500 Meter an die Straße heran, an der Jiang Zemin entlang fuhr, sonst wären wir verhaftet worden. Ich machte die Polizei darauf aufmerksam, dass sie gegen die Verfassung und das bestehende Gesetz von Deutschland verstoßen: In Deutschland gelte die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und das Recht einzeln seine Meinung kund zu tun. Die Antwort darauf war, dass sie Anweisungen hätten, alle Falun Gong-Leute von Jiang Zemin fernzuhalten, so dass er kein “Gelb oder Blau” sehe oder etwas, das ihn an Falun Gong erinnern könnte, sonst würde Jiang Zemin sofort abreisen. Die rechtliche Begründung dafür war die öffentliche Sicherheit, respektive der Schutz des Staatsbesuches. Auf die Frage, was ein gelber Pullover und einige Flyer für eine Gefährdung sein könnten, wussten die Polizisten auch keine Antwort und sagten nur, dass sie einer Anweisung von oben folgen würden.

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